Anpassungen bei der Haftpflicht-, Sach- und Bienenhausversicherung

Aufgrund der in den letzten Jahren steigenden Schadensfällen und der in den vergangenen 25 Jahren nicht mehr erhöhten Entschädigungssätzen, war es nötig den Versicherungsvertrag neu anzupassen. Es fand eine Erweiterung der versicherten Gefahren (z.B. Produkthaftung zum Verkauf des eigenen Honigs im bayerischen Honigglas) und der Entschädigungssummen statt.

Versicherte Gefahren:

  • Vereins- und Verbandshaftpflicht incl. Imkerrisiko für die angeschlossenen Imker/-innen
  • Vermögensschadenhaftpflicht für Verband und Vereine
  • Unfallabsicherung bei Vereins- und imkerlicher Tätigkeit.
  • Feuer, Sturm, Hagel, Elementar (Hochwasser, Überflutung, Schneedruck)
  • Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, einfacher Diebstahl, böswillige Beschädigung, Frevel
  • Haarwildschäden, Ausbringungs- und Spritzschäden
  • Leitungswasserschäden im bewohnten Gebäude des Imkers
  • Transportschäden für Verein/Verband und Imker/in

Haftpflicht; Vermögenschaden und Unfall - Prämienanteil (4,00 €)

(zahlen alle Mitglieder ob mit oder ohne Bienen)

Deckungssummen für neue Haftpflicht ab 2017

  • Personen- und Sachschäden: 5 Mio pauschal
  • indirekte Vermögensschäden: 5 Mio pauschal
  1. Tätigkeit des Imker
    (nicht nur Bienenarbeit, sondern auch Tätigkeiten beim Honigverkauf (Markstand usw.)
  2. Tätigkeit der Ortsvereine, Kreisverbände, Lehrbienenstände, Belegstellen
    (alle Funktionäre, Fachwarte, Gesundheitswarte, Mitarbeiter auf Veranstaltungen, Ausstellungen, Festveranstaltungen, Kurse usw., nicht jedoch Festzeltbetrieb und Umzüge)

-> keine erweiterte Produkthaftung!

Deckungssummen für Vermögensschadendeckung

  • Verbandsorgane und Offizielle: 100.000,00 €
  • Vereinsorgane und Offizielle: 100.000,00 €

 Unfallversicherung mit nachfolgenden Leistungen

  • Invalidität: 50.000,00 €
  • Invalidität ab 90%: 100.000,00 €
  • Todesfall: 20.000,00 €
  • Kosmetische Operationen: 10.000,00 €
  • Bergungskosten: 10.000,00 €
  • Ökoleistung: 50,00 €
    Diese Leistung wird auch fällig, wenn der Imker bei einem Einsatz für die Öffentlichkeit verunglückt (Einfangen eines Bienenschwarmes u.ä.)

Endalter der Absicherung: Mit Beendigung des 89ten Lebensjahres

Für Verein / Verband:
- mitversichert gilt Equipment für Messen und Veranstaltungen max. 3.000,-- €

Für den Imker:
- mitversichert gilt Equipment für Märkte und Verkaufsstände max. 3.000,-- €

Grund- bzw. Sachversicherung:

Es gibt verschiedene Modelle für den Imker anhand der Völkerzahlen bzw. der Entschädigungssummen die ausgewählt werden können. Bitte alle gewünschten Änderungen müssen dem Vereinsvorstand bis März 2017 gemeldet werden, damit ab 01.04.2017 der entsprechende Versicherungsschutz besteht.

Wie setzen sich die einzelnen Modelle zusammen: bei 50/50/50/10 ergibt sich eine Gesamtentschädigung von 160 € pro Bienenvolk (Wirtschaftsvolk im Bau bis 50 € + Beute bis 50 € + Ernte und Futter bis 50 € + Waben und Wachs bis 10 €).

Modelle und Beiträge für Imker:

Völkeranzahl

Summe(n)

Gesamtentschädigung

Beitrag p.a.

(inkl. Haftpflicht von 5,--€)

 

Völker/Standort

30

50/50/50/10

160,-- € 15,-- € 15
60 26,-- € 30
120 48,-- € 30
250 96,-- € 50
         
30

100/100/100/20

320,-- € 26,-- € 15
60 48,-- € 30
120 92,-- € 30
250 188,-- € 50 

Höhere Entschädigungssummen können über die Imkerzusatzversicherung dazu gebucht werden.

Transportversicherung: (ist bis 30 Völker in der Grundversicherung enthalten)

Bei Transport von Beuten gilt generell der max. Transport von 30 Völkern. Als Grundlage dient das Grundabsicherungsmodell mit Maximalabsicherung 160,-- €.

Soll bei doppelt versicherten Imkern auch die doppelte Versicherungssumme versichert werden, kann dies über die Zusatzversicherungen vereinbart werden. Auch Völkertransport über 30 Völker mittels Bienen-LKW ist über die Zusatzversicherung zu beantragen.

Ab 01.04.2017 sind alle nicht bienenspezifischen Leistungen nicht mehr versichert -> hierzu zukünftig über Zusatzversicherungen vereinbar. In der Grundversicherung sind zukünftig 1.000,00 € bzw. 2.500,00 € Aufräum-, Abbruchkosten, etc. versichert - diese sind wie auch in allen anderen Bereichen nachzuweisen.

Wahlweise können versichert werden:

  • Gebäude (Bienenhäuser) Prämien je 1.000 € Vers.Summe = 3,00 €
  • Imkerzusatzversicherung siehe unten: Antrag für Imkerzusatzversicherungen (mind. 15,00 €)
  • Vereinszusatzversicherung siehe unten: Antrag für Vereinszusatzversicherungen (mind. 40,00 €)

Bitte beachten in den Grundversicherungen sind keine weiteren Gegenstände ab 01.04.2017 versichert, d.h. Bienenwagen, Freistände u.Ä. sind zukünftig nur noch versichert, wenn dies mit einer entsprechenden Imkerzusatzversicherung vereinbart wurde.

Für alle bisher abgeschlossenen bzw. neuen Bienenhaus- und Imkerzusatzversicherungen, muss das Blatt IZV/TZV/GZV ausgefüllt und unterschrieben beim Vereinsvorstand bis 01.03.2017abgegeben werden.
(Das Formular kann gleich hier herunterladen und am PC ausgefüllt werden:)

Bitte passt die Versicherungssummen den tatsächlichen Herstellungskosten an, damit im Schadensfall keine Unterversicherung entsteht und ihr nur einen Teil entschädigt bekommt!

Eine Versicherung für den Inhalt des Imkereibetriebs (entspricht der Hausratversicherung) ist allen zu empfehlen, die Geräte im Bienenhaus oder Geräteschuppen usw. gelagert haben.
(Das Formular kann gleich hier herunterladen und am PC ausgefüllt werden:)