Information vom TGD Bayern e.V.
Um den neuen Regeln zum Datenschutz gerecht zu werden, hat der TGD eine Erklärung zum Datenschutz an seine Untersuchungsanträge angehängt.
Dieser Erklärung muss für jeden Auftrag erneut zugestimmt werden. Eine einmalige Einverständniserklärung ist unzulässig. Am Ende jedes Untersuchungsantrages muss demnach durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens und Unterschrift das Einverständnis mit der Erklärung zum Datenschutz bestätigt werden.
Da eine Bearbeitung von Aufträgen jeglicher Art ohne ein zumindest vorübergehendes Speichern personenbezogener Daten nicht möglich ist, ohne ausdrückliches Einverständnis jedoch kein Speichern erfolgen darf, bleibt uns leider nichts anderes übrig, als Aufträge, denen kein aktueller und unterschriebener Untersuchungsantrag inkl. vollständigem Einverständnis mit der Erklärung zum Datenschutz beiliegen, ab 01.01.2018 abzulehnen. Dies bedeutet, dass ein formloses Anschreiben neben der eingesendeten Probe nicht mehr ausreicht und auch ältere Versionen des Untersuchungsantrages nicht mehr einsetzbar sind. Sicherlich wird es eine Übergangszeit geben, in der auch andere Anschreiben etc. angenommen werden. Hier wird es dann eine Rückfrage und Bitte um Nachsendung des korrekten Formulars geben.
Den jeweils aktuellen Untersuchungsantrag finden Sie auf der Homepage des TGD im Bereich Downloads > Untersuchungsanträge > Bienen.U-Antrag.pdf
Link: http://www.tgd-bayern.de/downloads.php?DOC_INST=13
Allgemeine Informationen, Fachbeiträge und vieles mehr finden Sie im Fachbereich Bienen auf der Internetseite des Tiergesundheitsdienstes Bayern.